Version 1.0 – Stand: September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) für IVOLOG

Version 1.0 – Stand: September 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Anbieterin von IVOLOG und Vertragspartnerin des Kunden ist:

IVANDA LTD

Lord Byron Street 61-63

Floor 6

6023 Larnaca

Cyprus

eingetragen im zyprischen Unternehmensregister unter HE 443145

E-Mail: info@ivolog.com

nachfolgend „IVANDA“.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der cloudbasierten Software IVOLOG sowie der damit verbundenen Leistungen von IVANDA.

1.3 IVOLOG wird ausschließlich Unternehmern, Unternehmen und sonstigen Organisationen angeboten, die bei Vertragsschluss zu gewerblichen, geschäftlichen, selbstständigen oder beruflichen Zwecken handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.

1.4 Das Angebot richtet sich in dieser Fassung an Kunden mit Sitz innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Verträge mit Kunden außerhalb dieses Gebiets bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen IVANDA und dem Kunden, insbesondere Angebote, Bestellungen, Leistungsbeschreibungen oder gesonderte Vertragsdokumente, gehen diesen AGB im Falle eines Widerspruchs vor.

1.6 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn IVANDA ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.


2. Gegenstand von IVOLOG

2.1 IVOLOG ist eine cloudbasierte Softwarelösung zur digitalen Erfassung, Verarbeitung, Aufbereitung und Dokumentation von projekt- und baustellenbezogenen Informationen.

2.2 Je nach gebuchtem Leistungsumfang kann IVOLOG insbesondere Funktionen zur Erfassung von Texten, Sprache, Bildern, Dokumentationen, Projektinformationen, Aufgaben und sonstigen Inhalten sowie KI-gestützte Funktionen zur Aufbereitung dieser Informationen bereitstellen.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Tarif, dem Angebot, der Bestellseite oder einer sonstigen zwischen IVANDA und dem Kunden vereinbarten Leistungsbeschreibung.

2.4 IVANDA stellt dem Kunden IVOLOG für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Eine Überlassung der Software oder des Quellcodes an den Kunden ist nicht geschuldet.

2.5 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst der Vertrag insbesondere keine individuell für den Kunden entwickelte Software, keine garantierten Reaktionszeiten, keine bestimmten Service Levels und keine garantierte ununterbrochene Verfügbarkeit.


3. Vertragsschluss und Benutzerkonto

3.1 Darstellungen von IVOLOG auf Webseiten, in Präsentationen oder sonstigen Unterlagen stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

3.2 Der Kunde gibt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab, indem er insbesondere

  • einen kostenpflichtigen Tarif bestellt,
  • ein Angebot von IVANDA annimmt,
  • einen von IVANDA bereitgestellten Bestellprozess abschließt oder
  • auf sonstige Weise ausdrücklich die kostenpflichtige Bereitstellung von IVOLOG beauftragt.

3.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald IVANDA die Bestellung bestätigt, den kostenpflichtigen Zugang aktiviert oder mit der vereinbarten Leistungserbringung beginnt.

3.4 Für kostenlose Testzugänge und Pilotzugänge gelten diese AGB entsprechend, soweit einzelne Bestimmungen ihrem Wesen nach nicht ausschließlich kostenpflichtige Leistungen betreffen.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung und Bestellung zutreffende und vollständige Angaben zu machen.


4. Benutzer, Zugänge und Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde darf IVOLOG entsprechend dem gebuchten Tarif durch die hierfür vorgesehenen Benutzer verwenden.

4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf die für ihn eingerichteten Benutzerkonten erhalten.

4.3 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Der Kunde hat IVANDA unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einem unberechtigten Zugriff oder einem Verlust von Zugangsdaten erhält.

4.4 Der Kunde ist für die Handlungen der von ihm eingerichteten oder autorisierten Benutzer verantwortlich, soweit diese seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.

4.5 Der Kunde stellt die für die Nutzung von IVOLOG erforderliche Internetverbindung, geeignete Endgeräte und sonstige technische Voraussetzungen selbst bereit.

4.6 IVOLOG darf insbesondere nicht verwendet werden,

  • um rechtswidrige Inhalte zu speichern oder zu verbreiten,
  • um Rechte Dritter zu verletzen,
  • zur Verbreitung von Schadsoftware,
  • zur Umgehung technischer Schutz-, Sicherheits- oder Nutzungsbeschränkungen,
  • zur unbefugten Untersuchung oder Beeinträchtigung der Infrastruktur von IVOLOG oder
  • in einer Weise, die den Betrieb von IVOLOG oder die Nutzung durch andere Kunden erheblich beeinträchtigt.

4.7 Eine automatisierte oder massenhafte Nutzung von IVOLOG außerhalb der vorgesehenen Funktionen und Schnittstellen ist nur mit Zustimmung von IVANDA zulässig.


5. Bereitstellung, Wartung und Weiterentwicklung

5.1 IVANDA bemüht sich um einen zuverlässigen und sicheren Betrieb von IVOLOG.

5.2 Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder eine ununterbrochene und fehlerfreie Nutzung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in einem gesonderten Service Level Agreement oder einer individuellen Vereinbarung festgelegt wurde.

5.3 Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Updates, technischen Störungen oder Störungen bei Infrastruktur- und Drittanbietern auftreten.

5.4 IVANDA ist berechtigt, Wartungsarbeiten und technische Änderungen vorzunehmen, soweit dies für Sicherheit, Stabilität, Fehlerbehebung oder Weiterentwicklung erforderlich oder zweckmäßig ist.

5.5 IVANDA darf IVOLOG technisch und funktional weiterentwickeln und einzelne Funktionen verändern oder ersetzen, sofern dadurch der wesentliche Zweck des vom Kunden gebuchten Leistungsumfangs nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

5.6 Änderungen, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen, Sicherheitsrisiken oder Änderungen eingesetzter Drittanbieter notwendig werden, dürfen auch kurzfristig vorgenommen werden.


6. KI-gestützte Funktionen

6.1 IVOLOG kann Funktionen enthalten, bei denen künstliche Intelligenz zur Analyse, Zusammenfassung, Strukturierung, Formulierung oder sonstigen Verarbeitung von Inhalten eingesetzt wird.

6.2 KI-generierte Inhalte können trotz technischer Maßnahmen unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein.

6.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, KI-generierte Inhalte vor ihrer weiteren Verwendung auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung für den vorgesehenen Zweck zu überprüfen.

6.4 KI-generierte Inhalte stellen insbesondere keine Garantie dafür dar, dass gesetzliche, behördliche, technische, vertragliche oder dokumentationsbezogene Anforderungen vollständig erfüllt werden.

6.5 Der Kunde darf KI-generierte Ergebnisse nicht ungeprüft als alleinige Grundlage für Entscheidungen verwenden, bei denen Fehler erhebliche rechtliche, wirtschaftliche oder sicherheitsrelevante Folgen haben können.

6.6 Für die von ihm eingegebenen Informationen und Inhalte bleibt der Kunde verantwortlich.


7. Inhalte und Daten des Kunden

7.1 Sämtliche Rechte an den vom Kunden oder seinen Benutzern in IVOLOG eingestellten Informationen, Bildern, Dokumenten, Sprachaufnahmen und sonstigen Inhalten („Kundeninhalte“) verbleiben beim Kunden beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber.

7.2 Der Kunde räumt IVANDA für die Dauer des Vertrags diejenigen nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den Kundeninhalten ein, die erforderlich sind, um IVOLOG vertragsgemäß bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere das Speichern, Verarbeiten, Übertragen, Vervielfältigen, technisch Umwandeln und Anzeigen der Kundeninhalte.

7.3 IVANDA darf Kundeninhalte nicht unabhängig vom Vertragszweck wirtschaftlich verwerten. Eine darüber hinausgehende Nutzung von Kundeninhalten, insbesondere zum Training eigener oder fremder KI-Modelle, bedarf einer gesonderten rechtlichen Grundlage oder Vereinbarung.

7.4 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung und Verarbeitung der von ihm bereitgestellten Inhalte berechtigt ist und dass deren Verarbeitung über IVOLOG keine Rechte Dritter verletzt.

7.5 IVANDA darf anonymisierte oder aggregierte technische Nutzungsinformationen verwenden, um IVOLOG zu betreiben, Fehler zu analysieren, Sicherheit zu gewährleisten und das Produkt weiterzuentwickeln, sofern daraus weder der Kunde noch einzelne Personen identifiziert werden können.


8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

8.1 IVANDA verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzvorschriften und der für IVOLOG geltenden Datenschutzerklärung.

8.2 Soweit IVANDA personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen IVANDA und der Kunde eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung („DPA“ bzw. „AVV“) gemäß Art. 28 DSGVO.

8.3 Soweit für die Bereitstellung von IVOLOG erforderlich, ist IVANDA berechtigt, technische Dienstleister und Unterauftragnehmer einzusetzen. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an deren Einsatz werden im DPA bzw. AVV geregelt.

8.4 Die Verarbeitung von Kontakt-, Vertrags-, Abrechnungs- oder sonstigen Daten, die IVANDA für die Verwaltung der eigenen Kundenbeziehung benötigt, erfolgt in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit von IVANDA.


9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1 Die für IVOLOG zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss vereinbarten Tarif, Angebot oder Bestellprozess.

9.2 Alle gegenüber Unternehmen angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gegebenenfalls anwendbarer Steuern.

9.3 Bei über Stripe oder einen sonstigen Zahlungsdienstleister automatisch abgerechneten Abonnements ist die Vergütung zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und wird über die vom Kunden hinterlegte Zahlungsmethode automatisch eingezogen.

9.4 Soweit ausnahmsweise eine Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde, gilt die auf der jeweiligen Rechnung angegebene Zahlungsfrist. Ist dort keine Zahlungsfrist angegeben, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

9.5 Schlägt eine automatische Zahlung fehl, bleibt der geschuldete Betrag fällig. IVANDA ist berechtigt, weitere Zahlungsversuche vorzunehmen und den Kunden zur Aktualisierung seiner Zahlungsmethode aufzufordern.

9.6 Der Kunde ist für die Aktualität seiner hinterlegten Zahlungs-, Kontakt- und Rechnungsdaten verantwortlich.

9.7 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in erheblichem Verzug, kann IVANDA den Zugang zu kostenpflichtigen Leistungen nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung vorübergehend sperren.

9.8 Die Verpflichtung zur Zahlung bereits fälliger Beträge bleibt von einer solchen Sperrung unberührt.


10. Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1 Die Vertragslaufzeit und das Abrechnungsintervall ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Tarif oder einer individuellen Vereinbarung.

10.2 Sofern keine andere Mindestlaufzeit vereinbart wurde, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann zum Ende des jeweils laufenden bezahlten Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

10.3 Bei ausdrücklich als Jahres-, Mindestlaufzeit- oder sonstigen Laufzeitverträgen bezeichneten Tarifen gelten die beim Vertragsschluss angegebenen Laufzeiten und Verlängerungsregelungen.

10.4 Eine Kündigung kann über die hierfür vorgesehene Funktion innerhalb von IVOLOG oder per E-Mail an IVANDA erklärt werden.

10.5 Das Recht beider Parteien zur Beendigung des Vertrags wegen einer erheblichen Vertragsverletzung bleibt unberührt.

10.6 Soweit die Vertragsverletzung behebbar ist, soll der verletzenden Partei grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Behebung eingeräumt werden.

10.7 IVANDA kann den Vertrag insbesondere außerordentlich beenden oder den Zugang vorübergehend sperren, wenn

  • der Kunde IVOLOG für rechtswidrige Zwecke verwendet,
  • eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit oder technischen Infrastruktur besteht,
  • der Kunde trotz Mahnung erhebliche fällige Zahlungen nicht leistet oder
  • der Kunde wiederholt oder erheblich gegen diese AGB verstößt.

11. Vertragsende, Datenexport und Löschung

11.1 Mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung endet das Recht des Kunden zur Nutzung der kostenpflichtigen Funktionen von IVOLOG.

11.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, von ihm benötigte Kundeninhalte vor Vertragsende über die verfügbaren Exportmöglichkeiten zu sichern.

11.3 Sofern keine anderweitige Vereinbarung, gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder datenschutzrechtliche Verpflichtung entgegensteht, kann IVANDA Kundeninhalte nach Vertragsende löschen oder anonymisieren.

11.4 IVANDA kann Kundeninhalte nach Vertragsende für einen begrenzten Zeitraum von bis zu 30 Tagen ausschließlich für technische Abwicklungs-, Sicherungs- oder Exportzwecke vorhalten. Daraus entsteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Aufbewahrungsdauer oder Wiederherstellungsmöglichkeit.

11.5 Daten in technischen Sicherungskopien können aus Sicherheits- und Wiederherstellungsgründen noch für einen begrenzten Zeitraum vorhanden bleiben und werden im Rahmen der üblichen Sicherungszyklen überschrieben oder gelöscht.


12. Rechte an IVOLOG

12.1 Sämtliche Rechte an IVOLOG, der zugrunde liegenden Software, Benutzeroberfläche, Datenbankstruktur, Dokumentation, Marken, Designs und sonstigen Bestandteilen stehen IVANDA oder den jeweiligen Lizenzgebern zu.

12.2 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, IVOLOG entsprechend dem gebuchten Leistungsumfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

12.3 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Bereitstellung von IVOLOG an nicht autorisierte Dritte ist nicht gestattet.

12.4 Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen bleiben unberührt.

12.5 Gibt der Kunde IVANDA freiwillig Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder sonstiges Feedback zu IVOLOG, darf IVANDA dieses Feedback ohne zusätzliche Vergütung zur Weiterentwicklung des Produkts verwenden. Rechte des Kunden an eigenen vertraulichen Informationen bleiben hiervon unberührt.


13. Vertraulichkeit

13.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

13.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die

  • allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt werden,
  • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder
  • aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

13.3 Gesetzliche Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.


14. Mängel und Support

14.1 IVANDA stellt IVOLOG grundsätzlich entsprechend der vereinbarten Produktbeschreibung zur Verfügung.

14.2 Der Kunde soll erkennbare technische Fehler IVANDA möglichst zeitnah und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung melden.

14.3 IVANDA wird gemeldete reproduzierbare Fehler im Rahmen eines angemessenen technischen Betriebs untersuchen und nach Möglichkeit beheben.

14.4 Bestimmte Reaktions-, Bearbeitungs- oder Wiederherstellungszeiten werden nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

14.5 IVANDA übernimmt keine Garantie dafür, dass IVOLOG jederzeit vollständig fehlerfrei arbeitet oder einen bestimmten wirtschaftlichen oder betrieblichen Erfolg des Kunden bewirkt.

14.6 Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.


15. Haftung

15.1 Keine Bestimmung dieser AGB schließt eine Haftung aus oder beschränkt sie, soweit eine solche Haftung nach dem anwendbaren Recht nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

15.2 Dies gilt insbesondere für eine Haftung aufgrund von Betrug, vorsätzlichem Fehlverhalten sowie für sonstige Fälle, in denen eine Haftungsbegrenzung gesetzlich unzulässig ist.

15.3 Soweit gesetzlich zulässig, haftet IVANDA nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Reputationsschäden oder vergleichbare wirtschaftliche Folgeschäden.

15.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die gesamte Haftung von IVANDA aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag auf die Summe der Entgelte begrenzt, die der betreffende Kunde in den zwölf Monaten unmittelbar vor dem haftungsbegründenden Ereignis für IVOLOG tatsächlich an IVANDA gezahlt hat.

15.5 Bei einer Vertragsdauer von weniger als zwölf Monaten ist die bis zum haftungsbegründenden Ereignis tatsächlich gezahlte Vergütung maßgeblich.

15.6 Für kostenlose Test-, Demo- oder Pilotzugänge ist die Haftung von IVANDA, soweit nach dem anwendbaren Recht zulässig, ausgeschlossen.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Fälle, in denen eine Haftung nach dem anwendbaren Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

15.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, wirtschaftlich oder rechtlich besonders wichtige Informationen vor Verwendung angemessen zu prüfen und – soweit technisch und organisatorisch sinnvoll – eigene Sicherungskopien oder Exporte wichtiger Inhalte vorzuhalten.

15.8 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe, Beauftragten und für IVANDA tätigen Dienstleister, soweit gesetzlich zulässig.


16. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs

16.1 IVANDA haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von IVANDA liegen.

16.2 Hierzu können insbesondere Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Rechenzentren oder Cloud-Infrastruktur, großflächige Internetausfälle, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe oder vergleichbare Ereignisse gehören.

16.3 IVANDA wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, die Auswirkungen solcher Ereignisse zu begrenzen und den regulären Betrieb wiederherzustellen.

16.4 Fällige Zahlungsverpflichtungen des Kunden werden durch diese Regelung nicht aufgehoben.


17. Änderungen dieser AGB

17.1 IVANDA kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.

17.2 Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen bei

  • Änderungen gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen,
  • Änderungen der technischen Infrastruktur,
  • Einführung oder Änderung wesentlicher Produktfunktionen,
  • Sicherheitsanforderungen oder
  • einer erforderlichen Anpassung an die Weiterentwicklung von IVOLOG.

17.3 Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mit angemessener Vorankündigung in Textform oder innerhalb von IVOLOG mitgeteilt.

17.4 Beeinträchtigt eine Änderung die vertragliche Position des Kunden wesentlich zu dessen Nachteil, kann der Kunde den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens kündigen.

17.5 Preisänderungen und Änderungen vereinbarter Mindestlaufzeiten richten sich nach der jeweils bestehenden Vertrags- oder Tarifvereinbarung und können nicht allein aufgrund dieses Abschnitts rückwirkend vorgenommen werden.


18. Übertragung des Vertrags

18.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von IVANDA auf einen Dritten übertragen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

18.2 IVANDA darf das Vertragsverhältnis im Zusammenhang mit einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, Unternehmensübertragung oder Übertragung des Geschäftsbereichs IVOLOG auf ein verbundenes oder übernehmendes Unternehmen übertragen, sofern die berechtigten Interessen des Kunden hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.


19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Für den Vertrag und alle damit zusammenhängenden außervertraglichen Schuldverhältnisse gilt das Recht der Republik Zypern, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

19.2 Soweit gesetzlich zulässig, sind für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ausschließlich die zuständigen Gerichte der Republik Zypern zuständig.


20. Schlussbestimmungen

20.1 Vertragliche Mitteilungen können, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist, elektronisch erfolgen.

20.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Regelung tritt die nach dem anwendbaren Recht geltende Regelung.

20.3 Diese AGB bilden gemeinsam mit dem jeweiligen Angebot, Tarif, der Bestellung sowie gegebenenfalls dem DPA bzw. AVV die vertragliche Grundlage für die Nutzung von IVOLOG.

IVANDA LTD. – IVOLOG

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